Stuttgart-Feuerbach · Grazer Str. 21
Jugendschutz
& 18+
Am Standort Grazer Straße 21 in Stuttgart-Feuerbach werden die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes konsequent umgesetzt. Abgabe ausschließlich an Personen ab 18 Jahren.
Abgabe nur an Erwachsene (18+)
Der Verkauf erfolgt ausschließlich an Personen ab 18 Jahren gemäß § 9 Jugendschutzgesetz (JuSchG). Diese Regelung gilt ohne Ausnahme – auch bei Begleitung durch Erziehungsberechtigte.
Im Laden
Alterskontrolle vor Ort
Bei Zweifeln am Alter wird vor Ort eine Altersüberprüfung durchgeführt. Folgende amtliche Dokumente werden akzeptiert:
Am Automaten
Technische Altersprüfung
Der 24/7 Außenautomat an der Grazer Straße 21 verfügt über ein zertifiziertes Modul zur automatischen Altersverifikation. Akzeptiert werden:
- Girocard (EC-Karte) mit hinterlegtem Geburtsdatum
- Personalausweis (elektronische Verifikation)
- EU-Führerschein im Scheckkartenformat
Das System verhindert technisch den Zugang für Personen unter 18 Jahren.
Gesetzliche Grundlagen
Rechtlicher Rahmen
Jugendschutzgesetz & TabakerzG
Die Altersbeschränkung ergibt sich aus § 10 Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Verbindung mit dem Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG). Am Standort Stuttgart-Feuerbach wird die Einhaltung dieser Vorschriften sichergestellt.
Schwarzmarktware
Am Standort Stuttgart-Feuerbach werden ausschließlich Produkte abgegeben, die den geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen – insbesondere den Anforderungen des TabakerzG und des JuSchG.